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Campingbeach Ossiacher See Annenheim | Element 4

ordnung

Wir möchten Sie auf unserem Campingplatz willkommen heißen und hoffen, dass Ihre Ferientage bei uns zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen werden.
Auf einige Punkte unserer Campingordnung möchten wir Sie besonders hinweisen und ersuchen Sie diese, im Interesse aller, einzuhalten.
Voraussetzung für den Zugang zum Campingplatz ist, diese Vorschriften zu vollumfänglich zu akzeptieren und einzuhalten. Sie können nach Ermessen der Geschäftsleitung durch weitere Regeln ergänzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Campingplatzes und/oder die Sicherheit der Gäste zu verbessern.
Das Personal des Campingplatzes ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser Vorschriften zu sorgen und Verstöße der Geschäftsleitung zu melden. Die Nichteinhaltung der Vorschriften durch die Besucher des Campingplatzes kann einen Platzverweis nach sich ziehen.
1) Öff­nungszeit­en Camp­ing­platz, Büro, Nachtruhe, All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

Der Camp­ing­platz ist täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.

Unser Büro ist zu fol­gen­den Zeit­en beset­zt: in der Vor- und Nach­sai­son von 08:00 bis 20:00 und in der Haupt­sai­son von 07:00 bis 21:00 Uhr.

Von 22:00 bis 7:00 Uhr haben wir Nachtruhe. Wir ersuchen Sie diese einzuhal­ten, da bei Nicht­beach­tung der­sel­ben Sie mit ein­er Anzeige und sofor­tiger Ausweisung vom Camp­ing­platz rech­nen müssen.

Die Preis­liste und die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen sind Bestandteil der Vorschriften.

Angewiesene Stellplätze für Auto, Zelt oder Wohn­wa­gen sind unbe­d­ingt einzuhal­ten, wobei die weiß markierten Gren­zen auf keinen Fall über­schrit­ten wer­den dür­fen, da wir Ihnen anson­sten den beein­trächtigten Platz mitver­rech­nen müssen. Der Stellplatz gilt nur für ein Zelt bzw. Wohn­wa­gen und ein Auto. Für jede weit­ere Ein­heit (Zweitau­to, Kinderzelt ua.), mit der Sie den Stellplatz benützen wollen, gel­ten die dafür vorge­se­henen Gebühren.

Ein Stellplatzpreis bein­hal­tet einen Camper und ein Vorzelt, gegeben­falls ein Zug­fahrzeug.

Eine weit­ere Folie darf nicht vor dem Vorzelt aufgelegt wer­den.

Ein Unkrautvlies/Plastikplane oder deren gle­ichen sind am gesamten Gelände ver­boten, nur ein umwelt­fre­undlich­es Rasen­gewebe das eine offene Struk­tur aufweist darf auf dem Rasen aufgelegt wer­den. Das Gewebe muss luft- und wasser­durch­läs­sig sein.

Beacht­en Sie: zwis­chen den Ein­heit­en muss für unge­hin­derten Durch­gang Platz bleiben!

Ihr Stellplatz muss am Tag der Abreise bis spätestens 12:00 bezahlt und geräumt sein; bei ver­späteter Abreise wird Ihnen der darauffol­gende Tag mitver­rech­net.

Für Son­der­plätze, 1., 2., und 3., Rei­he zum See hin, gilt eine eigene preis­liche Regelung.

Boote dür­fen nicht in das Wass­er gelassen wer­den und in unserem Schwimm­bere­ich benützt wer­den.

Ver­boten sind: Das Hantieren mit offen­em Feuer (Lager­feuer etc.), das Ziehen von Wasser­gräben und das Waschen von Autos am Camp­inggelände.

Wir haben Hun­de­ver­bot!!!

Bitte hal­ten Sie den Camp­ing­platz sauber. Der Abfall ist in den dafür vorge­se­henen Müll­to­nen zu deponieren. Bitte tren­nen Sie Ihren Müll. Schwere Ver­stöße kön­nen zu ein­er Ausweisung nach sich ziehen, ver­bun­den mit ein­er Reini­gungs­ge­bühr.

Bitte scho­nen Sie die Ein­rich­tun­gen des Camp­ing­platzes. Boshafte oder grob fahrläs­sige Beschädi­gun­gen führen zu ein­er polizeilichen Anzeige.

Vor dem Ver­lassen des Camp­ing­platzes müssen die Gäste die von ihnen belegten Bere­iche aufräu­men und im gle­ichen Zus­tand zurück­lassen, in dem sie sie vorge­fun­den haben.

Das Spülen von Geschirr und Wäschewaschen ist nur in den angegebe­nen Bere­ichen erlaubt.

Camp­ing­gäste dür­fen nur nach Akzep­tanz und Genehmi­gung durch die Geschäft­sleitung pri­vate Vor­rich­tun­gen erricht­en und/oder instal­lieren.
Es ist streng­stens unter­sagt, an die Stromver­sorgung angeschlossene Geräte unbeauf­sichtigt am zugewiese­nen Platz zu hin­ter­lassen. In solchen Fällen haftet der Gast ziv­il- und
strafrechtlich für alle Schä­den materieller oder son­stiger Art, die durch fahrläs­siges Ver­hal­ten entste­hen. Camp­ing­gäste müssen bei der Ankun­ft angeben, ob Per­so­n­en dabei sind, die vorher abreisen, damit deren Anmel­dung und Abrech­nung sep­a­rat vorgenom­men wer­den kann.

Jed­er Camp­ing­gast ist für die Auf­be­wahrung seines Eigen­tums selb­st zuständig. Die Geschäft­sleitung übern­immt daher keine Ver­ant­wor­tung oder Haf­tung für Schä­den an Gegen­stän­den, die Camp­ing­gästen gehören, wenn diese nicht ord­nungs­gemäß auf­be­wahrt wur­den. Die Geschäft­sleitung lehnt fern­er jegliche Ver­ant­wor­tung und Haf­tung für Unfälle oder Zwis­chen­fälle ab, die sich auf dem Camp­ing­platz auf­grund von Fahrläs­sigkeit, Uner­fahren­heit oder Ver­schulden von Camp­ing­gästen ereignen.

Wer­den auf dem Camp­ing­platz ver­lorene Gegen­stände gefun­den, so sind diese bei der Geschäft­sleitung abzugeben.

Wenn Sie Besuch emp­fan­gen wollen, ist dies der Rezep­tion mitzuteilen. Der Besuch­er hat eine Besucherkarte zu lösen, da er die Anla­gen des Camp­ing­platzes mit­benützt. Besuch­er PKW dür­fen das Gelände nicht befahren. Bitte haben Sie dafür Ver­ständ­nis.

Min­der­jährige haben nur in Begleitung ihrer Eltern Zutritt zum Camp­ing­platz. Kinder sind bei der Benutzung der Geräte, beim Besuch der Toi­let­ten und beim Spie­len auf dem Spielplatz stets zu begleit­en. Die Benutzung von Geräten und Ein­rich­tun­gen durch Min­der­jährige erfol­gt jedoch stets auf eigene Gefahr und in Ver­ant­wor­tung der Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. der sie beglei­t­en­den Per­so­n­en.

Bei Ver­stößen wird ein Platzver­weis aus­ge­sprochen oder bei grober Ver­schmutzung 250€ ver­rech­net.

Näch­ster Arzt: Dr. Müller-Git­tler, Treffen, Kirch­steig 4, Tel.: 04248/ 2298;
Dr. Antje Ertl, Annen­heim beim Pflege­heim / Bil­la, Tel.: 04248/2056

Ret­tung: 144
Ärztenotruf: 141
Näch­ste Polizei­di­en­st­stelle: 9520 Sat­ten­dorf,
Polizeinotruf 133

Einen angenehmen Aufen­thalt am Camp­ing­platz Annen­heim wün­scht im Namen des gesamten Teams Ihr Philipp Schus­ter – Geschäfts­führer

9520 Annen­heim – Kärn­ten, Seeufer­straße 109
T: +43 4248 2757 F: +43 4248 2757 57 www.campingbeach.at office@campingbeach.at