camping
ordnung
Wir möchten Sie auf unserem Campingplatz willkommen heißen und hoffen, dass Ihre Ferientage bei uns zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen werden.
Auf einige Punkte unserer Campingordnung möchten wir Sie besonders hinweisen und ersuchen Sie diese, im Interesse aller, einzuhalten.
Voraussetzung für den Zugang zum Campingplatz ist, diese Vorschriften zu vollumfänglich zu akzeptieren und einzuhalten. Sie können nach Ermessen der Geschäftsleitung durch weitere Regeln ergänzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Campingplatzes und/oder die Sicherheit der Gäste zu verbessern.
Das Personal des Campingplatzes ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser Vorschriften zu sorgen und Verstöße der Geschäftsleitung zu melden. Die Nichteinhaltung der Vorschriften durch die Besucher des Campingplatzes kann einen Platzverweis nach sich ziehen.
1) Öffnungszeiten Campingplatz, Büro, Nachtruhe, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Campingplatz ist täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
Unser Büro ist zu folgenden Zeiten besetzt: in der Vor- und Nachsaison von 08:00 bis 20:00 und in der Hauptsaison von 07:00 bis 21:00 Uhr.
Von 22:00 bis 7:00 Uhr haben wir Nachtruhe. Wir ersuchen Sie diese einzuhalten, da bei Nichtbeachtung derselben Sie mit einer Anzeige und sofortiger Ausweisung vom Campingplatz rechnen müssen.
Die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vorschriften.
2) Stellplätze
Angewiesene Stellplätze für Auto, Zelt oder Wohnwagen sind unbedingt einzuhalten, wobei die weiß markierten Grenzen auf keinen Fall überschritten werden dürfen, da wir Ihnen ansonsten den beeinträchtigten Platz mitverrechnen müssen. Der Stellplatz gilt nur für ein Zelt bzw. Wohnwagen und ein Auto. Für jede weitere Einheit (Zweitauto, Kinderzelt ua.), mit der Sie den Stellplatz benützen wollen, gelten die dafür vorgesehenen Gebühren.
Ein Stellplatzpreis beinhaltet einen Camper und ein Vorzelt, gegebenfalls ein Zugfahrzeug.
Eine weitere Folie darf nicht vor dem Vorzelt aufgelegt werden.
Ein Unkrautvlies/Plastikplane oder deren gleichen sind am gesamten Gelände verboten, nur ein umweltfreundliches Rasengewebe das eine offene Struktur aufweist darf auf dem Rasen aufgelegt werden. Das Gewebe muss luft- und wasserdurchlässig sein.
Beachten Sie: zwischen den Einheiten muss für ungehinderten Durchgang Platz bleiben!
Ihr Stellplatz muss am Tag der Abreise bis spätestens 12:00 bezahlt und geräumt sein; bei verspäteter Abreise wird Ihnen der darauffolgende Tag mitverrechnet.
Für Sonderplätze, 1., 2., und 3., Reihe zum See hin, gilt eine eigene preisliche Regelung.
3) Verbote
Boote dürfen nicht in das Wasser gelassen werden und in unserem Schwimmbereich benützt werden.
Verboten sind: Das Hantieren mit offenem Feuer (Lagerfeuer etc.), das Ziehen von Wassergräben und das Waschen von Autos am Campinggelände.
Wir haben Hundeverbot!!!
4) Müll, Reinigung und Beschädigungen
Bitte halten Sie den Campingplatz sauber. Der Abfall ist in den dafür vorgesehenen Mülltonen zu deponieren. Bitte trennen Sie Ihren Müll. Schwere Verstöße können zu einer Ausweisung nach sich ziehen, verbunden mit einer Reinigungsgebühr.
Bitte schonen Sie die Einrichtungen des Campingplatzes. Boshafte oder grob fahrlässige Beschädigungen führen zu einer polizeilichen Anzeige.
Vor dem Verlassen des Campingplatzes müssen die Gäste die von ihnen belegten Bereiche aufräumen und im gleichen Zustand zurücklassen, in dem sie sie vorgefunden haben.
Das Spülen von Geschirr und Wäschewaschen ist nur in den angegebenen Bereichen erlaubt.
5) Eigentum, private Vorrichtungen und verlorene Gegenstände
Campinggäste dürfen nur nach Akzeptanz und Genehmigung durch die Geschäftsleitung private Vorrichtungen errichten und/oder installieren.
Es ist strengstens untersagt, an die Stromversorgung angeschlossene Geräte unbeaufsichtigt am zugewiesenen Platz zu hinterlassen. In solchen Fällen haftet der Gast zivil- und
strafrechtlich für alle Schäden materieller oder sonstiger Art, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen. Campinggäste müssen bei der Ankunft angeben, ob Personen dabei sind, die vorher abreisen, damit deren Anmeldung und Abrechnung separat vorgenommen werden kann.
Jeder Campinggast ist für die Aufbewahrung seines Eigentums selbst zuständig. Die Geschäftsleitung übernimmt daher keine Verantwortung oder Haftung für Schäden an Gegenständen, die Campinggästen gehören, wenn diese nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurden. Die Geschäftsleitung lehnt ferner jegliche Verantwortung und Haftung für Unfälle oder Zwischenfälle ab, die sich auf dem Campingplatz aufgrund von Fahrlässigkeit, Unerfahrenheit oder Verschulden von Campinggästen ereignen.
Werden auf dem Campingplatz verlorene Gegenstände gefunden, so sind diese bei der Geschäftsleitung abzugeben.
6) Minderjährige und Besucher am Campingplatz
Wenn Sie Besuch empfangen wollen, ist dies der Rezeption mitzuteilen. Der Besucher hat eine Besucherkarte zu lösen, da er die Anlagen des Campingplatzes mitbenützt. Besucher PKW dürfen das Gelände nicht befahren. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Minderjährige haben nur in Begleitung ihrer Eltern Zutritt zum Campingplatz. Kinder sind bei der Benutzung der Geräte, beim Besuch der Toiletten und beim Spielen auf dem Spielplatz stets zu begleiten. Die Benutzung von Geräten und Einrichtungen durch Minderjährige erfolgt jedoch stets auf eigene Gefahr und in Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. der sie begleitenden Personen.
Bei Verstößen wird ein Platzverweis ausgesprochen oder bei grober Verschmutzung 250€ verrechnet.
Nächster Arzt: Dr. Müller-Gittler, Treffen, Kirchsteig 4, Tel.: 04248/ 2298;
Dr. Antje Ertl, Annenheim beim Pflegeheim / Billa, Tel.: 04248/2056
Rettung: 144
Ärztenotruf: 141
Nächste Polizeidienststelle: 9520 Sattendorf,
Polizeinotruf 133
Einen angenehmen Aufenthalt am Campingplatz Annenheim wünscht im Namen des gesamten Teams Ihr Philipp Schuster – Geschäftsführer
9520 Annenheim – Kärnten, Seeuferstraße 109
T: +43 4248 2757 F: +43 4248 2757 57 www.campingbeach.at office@campingbeach.at